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RG, 31.05.1918 - Rep. II. 8/18 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Zum Begriffe des Ersatzlieferungsanspruchs im Sinne von § 480 Abs. 1 BGB.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begriff der Ersatzlieferung beim Kaufgeschäft; Schadensersatz wegen nicht gelieferter Kartoffeln; Einrede der Verjährung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 93, 98
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 10.01.1958 - VIII ZR 412/56
Verjährung des Anspruchs auf Wandlung nach Zustimmung des Verkäufers
Das Reichsgericht hat zwar in mehreren Entscheidungen darauf abgestellt, ob die Einigung über die Ersatzlieferung dahin auszulegen ist, daß der Anspruch hierauf nunmehr nicht unmittelbar aus § 480 Abs. 1 BGB sondern auf Grund der Abrede über die teilweise oder vollständige Rückgängigmachung des Erfüllungsgeschäftes aus dem wiederhergestellten ursprünglichen Lieferungsanspruch abzuleiten ist, und für diesen Fall angenommen, daß die Verjährungseinrede gegenüber dem ursprünglichen wiederhergestellten Lieferungsanspruch nicht erhoben werden könne (RGZ 93, 98, 1000; 96, 169; 69, 385, 386; Warn Rspr. 1929 Nr. 97 = HRR 1929, 1724). - BGH, 06.05.1964 - VIII ZR 234/62
Rechtsmittel
Eine derartige Aufhebung des Erfüllungsgeschäftes ist rechtlich möglich (vgl. RGZ 93 S. 98, 100).